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   BGH, 29.09.1953 - 1 StR 254/53   

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https://dejure.org/1953,4377
BGH, 29.09.1953 - 1 StR 254/53 (https://dejure.org/1953,4377)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1953 - 1 StR 254/53 (https://dejure.org/1953,4377)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1953 - 1 StR 254/53 (https://dejure.org/1953,4377)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.10.1952 - 5 StR 623/52
    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 254/53
    Die Strafkammer hat sich insoweit an die von dem Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze gehalten (BGHSt 3, 229, 252; 4, 125).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 254/53
    Die Strafkammer hat sich insoweit an die von dem Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze gehalten (BGHSt 3, 229, 252; 4, 125).
  • RG, 10.11.1925 - I 374/25

    Zur Frage der strafbefreienden Wirkung des Rücktritts eines Mittäters vom Versuch

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 254/53
    Selbst wenn sich bei dieser Sachlage B. vor Beginn der Wegnahmehandlung aus dem Geschäft entfernt hätte, während die beiden anderen das Verbrechen gemäss dem ursprünglich gefassten Plan vollendeten, wäre er als Mittäter strafbar gewesen (RGSt 54, 177; 59, 412).
  • RG, 04.12.1919 - III 402/19

    Zur Frage der strafbefreienden Wirkung des Rücktritts eines Mittäters vom Versuch

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 254/53
    Selbst wenn sich bei dieser Sachlage B. vor Beginn der Wegnahmehandlung aus dem Geschäft entfernt hätte, während die beiden anderen das Verbrechen gemäss dem ursprünglich gefassten Plan vollendeten, wäre er als Mittäter strafbar gewesen (RGSt 54, 177; 59, 412).
  • RG, 01.11.1932 - I 1256/32

    Wann ist bei Diebstahl und Raub die Wegnahme vollendet?

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 254/53
    Diese Frage ist jedoch nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen und vom Tatrichter zu entscheiden (RGSt 66, 394).
  • RG, 15.10.1920 - II 1140/20

    Wann kann die während der Vorbereitung geleistete Beihilfe trotz Ausführung der

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 254/53
    Eine andere Beurteilung könnte nur Platz greifen, wenn der Angeklagte B. seinen Tatbeitrag beseitigt hätte, und zwar dergestalt, dass zwischen seinem Verhalten und der zur Durchführung gelangten Tat kein rechtlich in Betracht kommender Zusammenhang mehr bestand (RGSt 55, 105).
  • RG, 05.01.1880 - 604/79

    Inwiefern begeht der Käufer einer gegen Barzahlung verkauften beweglichen Sache

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 254/53
    Den Willen, ihn gänzlich aufzugeben, hatten die Verkäuferinnen aber ersichtlich nicht; denn die Übergabe erfolgte unter der selbstverständlichen Voraussetzung sofortiger Barzahlung des Kaufpreises (vgl. RGSt 1, 289).
  • BGH, 12.10.2016 - 1 StR 402/16

    Betrug (Abgrenzung zum Trickdiebstahl); Diebstahl (Trickdiebstahl;

    Anhaltspunkte dafür, dass der Geschädigte aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage gewesen wäre, die Sachherrschaft seinem Willen gemäß auszuüben, was nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist (BGH, Urteile vom 29. September 1953 - 1 StR 254/53, LM § 242 StGB Nr. 11 und vom 11. Juni 1965 - 4 StR 276/65, GA 1966, 244; Beschluss vom 8. März 1988 - 5 StR 532/87, NStZ 1988, 270; OLG Köln, Urteil vom 20. März 1973 - Ss 279/72, MDR 1973, 866 f.), sind nicht ersichtlich und liegen nach der anschließenden Verfolgung auch fern.
  • BGH, 20.03.1973 - 1 StR 658/72

    Annahme der Mittäterschaft an einer Gefangenenmeuterei - Zurechnung der

    Ein strafbefreiender Rücktritt von einer zunächst mit Täterwillen begonnenen Mitwirkung an einer Straftat ist - entsprechend den Regeln über den Rücktritt vom Versuch - nur in Betracht zu ziehen, wenn der Täter seinen Tatbeitrag so aufgehoben hat, daß dieser nicht mehr - auch nicht im Sinne einer bloßen geistigen Förderung des Unternehmens der Mittäter - weiterwirkt (RGSt 54, 177; 55, 105; 59, 412; BGH, Urteil vom 29. September 1953 - 1 StR 254/53; Urteil vom 14. November 1967 - 1 StR 487/67).
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